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   OLG München, 23.12.2013 - 34 Wx 461/13   

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https://dejure.org/2013,38029
OLG München, 23.12.2013 - 34 Wx 461/13 (https://dejure.org/2013,38029)
OLG München, Entscheidung vom 23.12.2013 - 34 Wx 461/13 (https://dejure.org/2013,38029)
OLG München, Entscheidung vom 23. Dezember 2013 - 34 Wx 461/13 (https://dejure.org/2013,38029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahren des Beschwerdegerichts bei Mängeln des Abhilfeverfahrens; Möglichkeit der Aussetzung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung einer Urkunde

  • notar-drkotz.de

    Grundbuchverfahren - Erforderlichkeit Urkundenvorlage zur wirksamen Anmeldung von Rechten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei Mängeln des Abhilfeverfahrens; Aussetzung des Aufgebotsverfahrens zur Kraftloserklärung einer Urkunde; Anforderrungen an die Anmeldung des Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG München, 27.11.2007 - 34 Wx 107/07

    Grundbuchamt muss Ausschluss d. gemeindlichen Vorkaufsrechts prüfen

    Auszug aus OLG München, 23.12.2013 - 34 Wx 461/13
    Vielmehr ist auch die Nichtabhilfe eine Sachentscheidung und als solche regelmäßig in Beschlussform zu treffen und den Beteiligten bekannt zu geben (vgl. Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10 = RNotZ 2010, 397; vom 27.11.2007, 34 Wx 107/07 = FGPrax 2008, 13).
  • OLG München, 18.02.2010 - 34 Wx 9/10

    Grundbuchverfahren: Mängel des Nichtabhilfeverfahrens; Erforderlichkeit der

    Auszug aus OLG München, 23.12.2013 - 34 Wx 461/13
    Vielmehr ist auch die Nichtabhilfe eine Sachentscheidung und als solche regelmäßig in Beschlussform zu treffen und den Beteiligten bekannt zu geben (vgl. Senat vom 18.2.2010, 34 Wx 9/10 = RNotZ 2010, 397; vom 27.11.2007, 34 Wx 107/07 = FGPrax 2008, 13).
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus OLG München, 23.12.2013 - 34 Wx 461/13
    Jedenfalls muss aber der Nichtabhilfebeschluss erkennen lassen, dass der Erstrichter/Rechtspfleger das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet hat und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist (vgl. Senat vom 18.2.2010; ferner OLG Brandenburg FGPrax 2000, 45/46; Keidel/Sternal FamFG 17. Aufl. § 68 Rn. 12 ff.; Gottwald in Bassenge/Roth FamFG 12. Aufl. § 68 Rn. 4 und 7).
  • OLG München, 28.03.2014 - 34 Wx 99/14

    Aufgebotsverfahren für einen Grundschuldbrief: Unzulässigkeit der Beschwerde

    Insoweit wird auf den Beschluss vom 23.12.2013 (Az. 34 Wx 461/13) Bezug genommen.
  • LG Düsseldorf, 22.10.2018 - 25 T 526/18

    Begründung der Beschwerde im Abhilfeverfahren i.R.d. Festsetzung der Vergütung

    Der Nichtabhilfebeschluss in Verbindung mit dem Ausgangsbeschluss muss aber jedenfalls erkennen lassen, dass der Erstrichter (bzw. Rechtspfleger) das wesentliche Beschwerdevorbringen beachtet und seiner Pflicht zur Prüfung und Selbstkontrolle im Abhilfeverfahren nachgekommen ist; ist dies nicht der Fall, leidet das Abhilfeverfahren an einem schwerwiegenden Mangel (vgl.: OLG München, Beschluss vom 23.12.2013 - 34 Wx 461/13; OLG Düsseldorf, FamRZ 2012, S. 653; OLG München, MDR 2010, S. 588; OLG Schleswig, Beschluss vom 25.10.2010 - 3 Wx 115/10; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2004, S. 116; OLG Hamm, MDR 2004, S. 412; Keidel/Sternal, FamFG, 18. Aufl., § 68 Rn. 34).
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